Saarland - Fragen & Antworten

Portrait von Ulrich Commerçon
Antwort von Ulrich Commerçon
SPD
• 18.09.2023

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhängerinnen und Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Portrait von Petra Berg
Antwort von Petra Berg
SPD
• 21.09.2023

Es ist legitim und notwendig, im Rahmen unserer demokratischen Möglichkeiten das Wirken einer Partei in Hinblick auf ihr möglicherweise verfassungswidriges Agieren zu beobachten und dabei auch ein Verbotsverfahren in Betracht zu ziehen. Nichtsdestotrotz gilt: Mit einem Verbotsverfahren, bei dem nicht von einem Erfolg ausgegangen werden kann, worden wir unserer Demokratie einen Bärendienst erweisen und der verfassungswidrig agierenden Partei sogar einen vermeintlich positiven Anstrich verpassen.

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