(...) Nach den Gesetzentwürfen bleibt der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Er kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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