(...) Zunächst möchte ich betonen, dass ein gewählter Abgeordneter als Volksvertreter die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt. Das darf jedoch im Zusammenhang mit dem Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht zum Risiko für die Mandatsträger werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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