
Die Bundesregierung nimmt die wiederholten Forderungen der Länder nach einem Berufsgesetz für die Osteopathie ebenso wie die Anliegen der Fachverbände und Patienten ernst.
Steven Vangermain
Die Bundesregierung nimmt die wiederholten Forderungen der Länder nach einem Berufsgesetz für die Osteopathie ebenso wie die Anliegen der Fachverbände und Patienten ernst.
Daher haben wir auch die Einsetzung einer Enquete-Kommission im Bundestag beschlossen, die kürzlich ihre Arbeit aufgenommen hat.
Die überarbeitete EU-Quecksilberverordnung (2024/1849) sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2025 die allgemeine Verwendung von Dentalamalgan in der EU grundsätzlich verboten ist.
Im Koalitionsvertrag haben wir eine Weiterentwicklung dieser Grundversorgung unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten niedergeschrieben.