
Hier müsste ggf. die Bundestagsverwaltung Auskunft geben.
Foto: Tobias Koch
Hier müsste ggf. die Bundestagsverwaltung Auskunft geben.
die CDU ist selbstverständlich offen für eine weitergehende Aufarbeitung der Corona-Pandemie auf Bundesebene. Dies muss aber mit Augenmaß geschehen und darf die damaligen Entscheidungsgrundlagen nicht außer Acht lassen.
Ziel wäre in unseren Augen der Status quo ante. Selbstverständlich kann sich eine Rechtsänderung nur auf die Zukunft auswirken.
Dennoch lehnen wir als CDU und CSU die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab.
der Präsident der Bundespolizei hat geäußert, dass seine Behörde einen entsprechenden Auftrag ausführen kann und wird, sofern dieser politisch erteilt wird. Es geht also um eine politische Entscheidung und die damit verbundenen Signale.
Das hängt mit der Steuerprogression zusammen.