Warum überlassen sie die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch nicht den betroffenen Frauen.

Sehr geehrter Herr N.,
mit einer solchen Regelung würden die ebenso betroffenen Rechte des ungeborenen Kindes nicht angemessen berücksichtigt werden. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist diesbezüglich eindeutig.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
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