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Thorsten Frei
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Frage von Petra H. •

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche dem Gesetzentwurf zu Änderungen des IGV zugestimmt. Warum schränken Sie damit unsere Grundrechte ein?

Sehr geehrter Herr Frei,
der Gesetzentwurf zu den Änderungen der IGV hat weitreichende Auswirkungen auf die im Grundgesetz festgelegten Rechte und Freiheiten der Menschen in unserem Land. Sind für Sie die im Artikel 2 des Gesetzentwurfes aufgeführten Einschränkungen jedes einzelnen Menschen in unserem Land hinnehmbar und können Sie dies mit Ihrem Gewissen vereinbaren? Wenn ja, wie rechtfertigen Sie die Aushöhlung unseres Grundgesetzes und der darin enthaltenen Rechte eines Menschen? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra H.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdf

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Sehr geehrte Frau H.,

 

die COVID-19-Pandemie hat uns sehr eindringlich vor Augen geführt, welche weitreichenden Auswirkungen globale Gesundheitsrisiken und Pandemien auf unsere Gesellschaft haben können. Deshalb liegt es in unserem eigenen Interesse, bestmögliche Voraussetzungen für die unmittelbare und effiziente Bekämpfung von Krankheiten zu schaffen. Ein Zusammenwirken möglichst vieler Länder ist in Zeiten weiterhin wachsender Mobilität von entscheidender Bedeutung.

Die Überarbeitung der IGV als Schlussfolgerung aus der Pandemie ist deshalb nur folgerichtig und verdeutlicht die Handlungsfähigkeit im internationalen Kontext. Die staatliche Souveränität Deutschlands bleibt durch dieses Gesetz unberührt. Weder werden der WHO Kompetenzen übertragen, die zu einer beschränkenden Handlungsfähigkeit Deutschlands führen, noch werden durch die Neuordnung der IGV die Meinungsvielfalt oder andere Grundrechte der Bürger in irgendeiner Weise gesondert eingeschränkt. Auch in Zukunft wird Deutschland bei Gesundheitsgefahren nationale Maßnahmen zum Schutz der eigenen Bevölkerung ergreifen und anpassen können. Diese Souveränität ist für die Bundesregierung auch nicht verhandelbar. Dennoch ist ein abgestimmtes und einheitliches Handeln im Einklang mit internationalen Partnern zur Bewertung und Eindämmung ein wichtiger Bestandteil einer effektiven Pandemiebekämpfung.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Thorsten Frei 

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