Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, beispielsweise die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht, kann die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, unabhängig von der Versicherungsdauer - es wäre ehrlicherweise unlogisch, jemandem steuerliche Vorzüge für das Weiterarbeiten dann zu gewährleisten, wenn diese Person vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht
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