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Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Wir haben vereinbart, die Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren - spätestens mit Abschluss der Evaluation werden wir wissen, ob und ggf. wo wir gesetzgeberisch nachsteuern sollten

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Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Wenn Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus weiterhin im Beamtenstatus hoheitlich tätig bleiben, können sie die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, da sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Werden sie jedoch mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen anschließend eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, beispielsweise in der Privatwirtschaft, auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente erhalten.

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Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, etwa durch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ist von der Aktivrente ausgeschlossen, unabhängig von der Dauer der Versicherungszeit

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Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Auf dem Weg zu einem tragfähigen Frieden dürfen wir uns nicht provozieren lassen

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Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Die Situation derzeit ist komplexer als zu Beginn des Jahres: Klar ist, dass sich sowohl das Kriegsgeschehen in der Ukraine als auch der Verteidigungsbedarf des Landes erheblich verändert haben und die Lage weiterhin dynamisch bleibt