Wir wollen den 8-Stunden-Tag nicht abschaffen, sondern das Arbeitsrecht flexibilisieren. Die Wochenarbeitszeit soll dabei unverändert bleiben.
Eine abschließende Bewertung, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen, kann ich nicht vornehmen. Fest steht jedoch: Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind in Deutschland bewusst sehr hoch.
Die Kosten des Bundestages liegen jährlich bei etwas über 1 Milliarde Euro – nicht bei 450 Milliarden Euro
Die Kraftstoffpreise werden jedoch überwiegend durch den Weltmarkt und geopolitische Entwicklungen bestimmt.
Eine direkte Abstimmung aller Bürgerinnen und Bürger über jedes einzelne Gesetz ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Dies wäre ohnehin teuer und Prozesse dürften noch länger dauern, was beides nicht im Sinne der Steuerzahler sein dürfte.
Das Auskunftsrecht ist grundsätzlich voraussetzungslos. Damit können auch Personen und Organisationen, die nicht in Deutschland sesshaft sind, Informationen generieren und begrenzte Kapazitäten in Behörden binden. Das erachte ich in vielen Fällen als unangemessen und auch den Interessen der Bundesrepublik Deutschland widerstrebend.

