Die Bundesregierung setzt auf den beschleunigten Ausbau des Stromnetzes. Ziel ist ein Anteil von 80 Prozent Erneuerbaren Energien bis 2030. Insofern ist ein weiterer deutlicher Zubau notwendig.
Einen Grund zu feiern gibt es aktuell nicht, denn es bleibt sehr viel zu tun mit Blick auf eine sichere und günstige Energieversorgung des Landes in der Zukunft.
Grundlagen dazu sind beispielsweise in Art. 18 und 21 GG gelegt. Sowohl der Entzug einzelner Grundrechte oder des passiven Wahlrechts wie auch ein Parteienverbot insgesamt unterliegen jedoch sehr hohen verfassungsrechtlichen Hürden.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt weiterhin. Die CDU strebt stabile politische Verhältnisse aus eigener Kraft an und wird nach den Landtagswahlen auf Grundlage des Wahlergebnisses und der dann bestehenden politischen Rahmenbedingungen über das weitere Vorgehen entscheiden.
Beamte unterliegen einem eigenen verfassungsrechtlich geregelten System der Besoldung und Versorgung, das sich von der gesetzlichen Sozialversicherung unterscheidet
Eine nationale Gasreserve ist, das hat die sehr teure Krise von 2022 gezeigt, sinnvoll, um resilienter zu werden. Die Bürger profitieren bereits von Entlastungen durch die Bundesregierung. Weitere Steuerentlastungen, etwa für kleine und mittlere Einkommen, sind geplant. Nicht entschieden ist die Rückkehr einer zeitlich begrenzten Gasumlage.

