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Frage von Malte R. •

Warum müssen Privatpersonen ihre Wohnadresse öffentlich angeben, obwohl datenschutzfreundlichere Alternativen zur Rechtsdurchsetzung existieren?

Sehr geehrter Herr Frei,

ich betreibe als Privatperson einen kleinen YouTube-Kanal mit eigener Musik. Dennoch bin ich verpflichtet, meine vollständige Wohnanschrift öffentlich im Internet anzugeben.

Dies greift erheblich in meine Privatsphäre ein und birgt reale Risiken, obwohl kein kommerzielles Angebot besteht.

Der Zweck der Impressumspflicht ist die Erreichbarkeit für Rechtsdurchsetzung. Dieser ließe sich jedoch auch durch einen Zugriff nur für Gerichte oder Rechtsanwälte sicherstellen, ohne öffentliche Adressveröffentlichung.

Warum hält der Gesetzgeber dennoch an der Pflicht zur öffentlichen Wohnadresse fest? Halten Sie diese Regelung für verhältnismäßig?

Mit freundlichen Grüßen

Malte R.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R.,

Sie weisen zurecht auf das Spannungsfeld der Sicherheit durch Identifizierbarkeit im Internet gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung hin. Die Angabe der Adresse im Impressum soll verhindern, dass Akteure im geschäftlichen oder öffentlichen Raum anonym agieren. Verbraucher und Vertragspartner sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben, um etwaige Ansprüche (Gewährleistung, Unterlassung) ohne behördliche Hilfe prüfen zu können. Für ein rechtsstaatliches Verfahren muss sichergestellt sein, dass Schriftstücke (Klagen, Mahnbescheide) den Empfänger tatsächlich erreichen. Die Wohnadresse dient als Anknüpfungspunkt für die Ersatzzustellung (Einwurf in den Briefkasten), falls die Person nicht persönlich angetroffen wird. Rein digitale Postfächer oder anonymisierte IDs bieten aktuell keine vergleichbare rechtliche Verbindlichkeit für physische Fristen. Gleichwohl gilt es, das Recht behutsam weiterzuentwickeln. Gerne behalte ich deshalb Ihre Anregungen für zukünftige Diskussionen im Hinterkopf.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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