
(...) welche Form der Online-Werbung der Quellenbesteuerung unterliegt und ob ein Erstattungsanspruch gegenüber dem (ausländischen) Vertragspartner besteht, können nur Finanzverwaltung und Rechtsprechung klären. Betroffenen Unternehmen kann ich daher nur empfehlen, sich zunächst an ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. (...)