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Thomas Silberhorn
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Frage von Johannes K. •

Wie stehen sie zur sozialen Ungerechigkeit zwischen Dienstleister und Industrie/Beamte

Beispiel: ein 67-jähriger Dachdecker steht bei 30° auf dem Dach und finanziert mit seinen Steuern die Vorruhestandsregelungen der Industrie/Beamten.
Dieser Mann hat keine 35 Stundenwoche, keine 15 1/2 Monatsgehälter und bekommt keine Vorruhestandsregelung mit 60 und noch 200000 EUR sowas können sich die kleinen Firme nicht leisten

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

auch Beamte haben keine 35 Stunden-Woche (Bundesbeamte arbeiten grundsätzlich 41 Wochenstunden) und keine 15 1/2 Monatsgehälter. Vorruhestand ist nur bei Dienstunfähigkeit zulässig, was in der Tat streng gehandhabt werden muss.

Beschäftigte in Industriebetrieben wie in der gewerblichen Wirtschaft können nach 45 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Davor wird ein Abschlag von 3,6 Prozent jährlich abgezogen. Damit wurde der zuvor verbreiteten Praxis einer Frühverrentung auf Kosten der Solidargemeinschaft ein Riegel vorgeschoben.

Mit der Grundsicherung wird das Existenzminimum im Alter gewährleistet. Wer lange Jahre Rentenbeiträge geleistet hat, erhält eine Grundrente als Zuschlag. Das haben wir in der zu Ende gehenden Legislaturperiode eingeführt und wird insbesondere den Beschäftigten vieler kleiner und mittelständischer Betriebe zu Gute kommen.

Freundliche Grüße

Thomas Silberhorn

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