Genaues Hinschauen lohnt sich!
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SP
Ich würde aus den in der vorherigen Antwort dargelegten Gründen keine Überprüfung veranlassen.
Ihren Unmut darüber, dass ein Rentenanspruch trotz Ablebens des Ehepartners durch den
Versorgungsausgleich gemindert wird, kann ich menschlich nachvollziehen.
Es wird weiter im Wahlprüfungsausschuss geprüft und zum gegebenen Zeitpunkt werden wir uns dazu äußern.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.
Offensichtlich haben unter Merz und Klingbeil Panzer Priorität, statt die anständige Betreuung von Kindern.