
Die Übernahme von Bewerbungskosten durch die Jobcenter ist generell restriktiv geregelt. Es braucht letztendlich eine sanktionsfreie Mindestsicherung.
SP
Die Übernahme von Bewerbungskosten durch die Jobcenter ist generell restriktiv geregelt. Es braucht letztendlich eine sanktionsfreie Mindestsicherung.
Ich werde mich weiterhin an alle Gesetze halten.
Die Handlungsmöglichkeiten als Oppositionspartei sind natürlich begrenzt. Wir können aufklären und Maßnahmen von der Bundesregierung fordern.
Nach meiner Auffassung ist da § 26 FamFG eindeutig.
Nach dem Anschluss der DDR an die BRD kam es nicht zuletzt durch die Politik der Treuhand-Gesellschaft zu einer Deindustrialisierung Ostdeutschlands.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.