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Sören Pellmann
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Frage von Lukas A. •

Die Bundesregierung lehnte am 5.12.25 (BT-Drs. 21/3157) eine Grundgesetzänderung zur Konnexität ab. Setzen Sie sich dafür ein, dass das Konnexitätsprinzip auch für bestehende Bundesgesetze gilt?

Leipzig musste 2026 sieben Straßenbauprojekte streichen (u. a. Georg-Schumann-Straße), weil Bund/Land-Pflichtaufgaben nicht ausfinanziert sind (l-iz.de, 19.7.2026). Auch ökologische Pflichtaufgaben leiden: Dem Grünflächenamt fehlt Personal, um Kompensationsflächen zu erfassen, die überfällige Auen-Renaturierung stockt über die geförderten Kernmaßnahmen hinaus. Zudem sprengen Mieten die KdU-Grenzen. Bundesweit lag das kommunale Defizit 2025 bei ca. 30 Mrd. Euro (Deutscher Städtetag, staedtetag.de). Die MPK-Einigung vom 25./26.6.2026 gilt laut Städtetag nur für künftige Gesetze, nicht für bestehende, die das Defizit hauptsächlich verursachen. Ich bitte um eine konkrete Position, keine allgemeine Absichtserklärung.

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ja. Wer Aufgaben beschließt und an die Kommunen überträgt, muss auch für eine auskömmliche Finanzierung sorgen. Das Konnexitätsprinzip sollte deshalb nicht nur für neue, sondern grundsätzlich auch für bestehende Bundesgesetze gelten, wenn diese erhebliche finanzielle Belastungen für Länder und Kommunen verursachen.

Gerade finanzschwache Kommunen dürfen nicht länger Aufgaben des Bundes erfüllen müssen, ohne dafür ausreichend Mittel zu erhalten. Deshalb setze ich mich für eine faire und dauerhafte Neuordnung der Finanzbeziehungen ein: Der Bund muss die Kosten seiner politischen Entscheidungen übernehmen und die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können.

Ehrlicherweise sehe ich derzeit im Parlament keine Mehrheit für eine entsprechende Grundgesetzänderung.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Pellmann

 

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