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Sören Pellmann
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Frage von Lukas A. •

Die Bundesregierung lehnte am 5.12.25 (BT-Drs. 21/3157) eine Grundgesetzänderung zur Konnexität ab. Setzen Sie sich dafür ein, dass das Konnexitätsprinzip auch für bestehende Bundesgesetze gilt?

Leipzig musste 2026 sieben Straßenbauprojekte streichen (u. a. Georg-Schumann-Straße), weil Bund/Land-Pflichtaufgaben nicht ausfinanziert sind (l-iz.de, 19.7.2026). Auch ökologische Pflichtaufgaben leiden: Dem Grünflächenamt fehlt Personal, um Kompensationsflächen zu erfassen, die überfällige Auen-Renaturierung stockt über die geförderten Kernmaßnahmen hinaus. Zudem sprengen Mieten die KdU-Grenzen. Bundesweit lag das kommunale Defizit 2025 bei ca. 30 Mrd. Euro (Deutscher Städtetag, staedtetag.de). Die MPK-Einigung vom 25./26.6.2026 gilt laut Städtetag nur für künftige Gesetze, nicht für bestehende, die das Defizit hauptsächlich verursachen. Ich bitte um eine konkrete Position, keine allgemeine Absichtserklärung.

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