für eine detaillierte Bewertung der Berechtigung der Beschwerde würde ich Ihnen empfehlen, die vollständigen Stellungnahmen des Whistleblower-Netzwerks und der zuständigen Behörden zu konsultieren.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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