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Photograph Patrick Liste; Rechte hat Frau Lips selbst
Die Pläne des Bundesfinanzministers werden wir im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Haushalts in den nächsten Monaten intensiv prüfen.
Die Vorschläge müssen nun zunächst in Gesetzesform gebracht werden und sollen dann ins parlamentarische Verfahren gehen.
Bei der Notfallreform soll es vor allem darum gehen, Patienten besser zu steuern, Rettungsdienste und Notaufnahmen zu entlasten und Kosten einzusparen.
Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig. Dies ist also eine Entscheidung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und nicht der Politik.