Warum haben Sie gegen das Mietwuchergesetz gestimmt?
Sehr geehrte Frau Lips,
mich würde interessieren, warum Sie gegen das Mietwuchergesetz gestimmt haben. Sie hatten bestimmt gute Gründe. Welche?
Sehr geehrter Herr K.,
Mietwucher ist selbstverständlich strafbewehrt durch das Wirtschaftsstrafgesetz seit den 50er Jahren.
Die Rechtslage muss aber den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Der Regelungsbedarf ist gegeben. Daher befasst sich auch zur Zeit eine Expertenkommission mit der komplexen Thematik.
Der vorgelegte Vorschlag der Linken stellt aber eine fundamentale Rechtsänderung dar und ist verfassungsrechtlich problematisch, wie sich in den Beratungen des federführenden Rechtsausschusses gezeigt hat. Es ist mit dem Schuldprinzip schwer vereinbar, das subjektive Tatbestandsmerkmal, das die Verwerflichkeit begründet, einfach zu streichen. Daher war der Gesetzentwurf abzulehnen.
Freundliche Grüße
Patricia Lips

