(...) ich habe für das 3. Bevölkerungsschutzgesetz gestimmt (...)
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(...) ich habe für das 3. Bevölkerungsschutzgesetz gestimmt (...)
(...) In seinem Urteil vom 28. April 2016 (IV R 20/13) stellt der BFH fest, dass die Regelung verfassungsgemäß ist, weil den Steuerpflichtigen eine entsprechende Verlustnutzung in zukünftigen Jahren grundsätzlich noch möglich ist. (...)
Ja, klar.
Ich teile die Aussage des Ersten Bürgermeisters Peter Tschentscher der von einem Fehler und einmaligem Ausrutscher des Senators gesprochen hat.
Nein, war ich nicht.
Für Eltern, die aufgrund geschlossener Kitas oder Schulen nicht arbeiten können, wurde ein Anspruch auf Entschädigung im Infektionsschutzgesetz geschaffen.