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Martin Hagen
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Frage von Ralph L. •

Frage an Martin Hagen von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hagen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen vom 21.7.2000 und 27.11.2007 den Kreis von Fraktionsfunktionsträgern, die Zulagen aus dem Fraktionshaushalt erhalten dürfen, sehr eng gezogen und auf die Fraktionsvorsitzenden und DEN Parlamentarischen Geschäftsführer, also einen, beschränkt. In der Rechnungslegung 2017 für die Landtagsfraktionen (Drs. 17/23044) wurde erstmals der Kreis der Empfänger von Fraktionszulagen näher bezeichnet.
Insgesamt haben die Fraktionen mehr als 1 Mio. EUR oder 6.6 Prozent der Gesamtausgaben für Ihre Funktionsträger ausgegeben. Davon begünstigt waren mit 45 Abgeordneten mehr als 25 Prozent aller Parlamentsangehören. Bereits aus dieser Zahl ergibt sich, dass hier deutlich mehr Funktionsträger Zulagen erhalten als dies verfassungsrechtlich zulässig ist. Eine Detailbetrachtung ergibt, dass keine einzige Fraktion sich an die vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält.
Im letzten Jahr der parlamentarischen Präsenz Ihrer Partei im Landtag hatte Ihre Fraktion 139.087 EUR (7.6 Prozent) für diese Funktionen ausgeben (siehe Drs. 16/17535)

Wie werden Sie und Ihre Fraktion verfahren? Und wie werden Sie auch gesetzlich sicherstellen, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben künftig im Bayerischen Landtag eingehalten werden?

Portrait von Martin Hagen
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr L.,

die FDP im Bayerischen Landtag hat in der letzten Legislaturperiode die
von Ihnen thematisierten gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.
Selbstverständlich wird die neue Fraktion der Freien Demokraten im
Bayerischen Landtag dies auch in der kommenden Legislaturperiode tun.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Hagen