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Lothar Riebsamen
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Frage von Markus S. •

Frage an Lothar Riebsamen von Markus S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Riebsamen,

ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Mitglied für die CDU im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Weshalb ist die Petition 90088 bzgl. Homöopathie u.a. Heilmethoden noch nicht veröffentlicht?

Wie stehen Sie selbst und Ihre Fraktion zur Abschaffung der Kostenübernahme für Homöopathie u. ä.?

Ich bin sehr besorgt, weil ich als Patient auf meine Selbstheilungskräfte setze und mich deshalb gern kostengünstig homöopathisch behandeln lasse, mit sehr guten Erfahrungen!

(Ohne homöopathische Mittel wären mir mehrere Zähne gezogen worden, die ich jetzt glücklicherweise noch besitze).

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen nach Berlin und an den Bodensee

M. S.
79379 Müllheim/Baden
Lehrer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihr Schreiben über Abgeordnetenwatch, in welchem Sie sich für eine Beibehaltung des Wahltarifs für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen einsetzen.

In der Tat wurde am 14. März mit Verabschiedung des TSVG der oben genannte Wahltarif aufgehoben. Bundesweit waren im Jahresdurchschnitt 2018 lediglich 562 Menschen in diesem Tarif eingeschrieben. Somit ist davon auszugehen, dass kein ausreichender Bedarf für den Wahltarif besteht und somit auch nicht der durch ihn entstehende recht hohe Bürokratieaufwand gerechtfertigt werden kann. Persönlich kann ich aufgrund dieser Fakten die Abschaffung durchaus nachvollziehen.

Nach wie vor besteht aber die Möglichkeit, dass Kassen die Versorgung mit Behandlungen und Medikamenten als Satzungsleistung anbieten. Ich bitte darüber hinaus zu bedenken, dass trotz mangelnder Evidenz für die Wirksamkeit der Homöopathie, diese zu keiner Zeit grundsätzlich in Frage gestellt wurde.

Somit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen MdB