
Aufwendungen für die betriebliche Nutzung eines Kraftfahrzeuges können im SGB II vom erzielten Einkommen abgesetzt werden.
Aufwendungen für die betriebliche Nutzung eines Kraftfahrzeuges können im SGB II vom erzielten Einkommen abgesetzt werden.
Daher lehnen wir als CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament den Vorschlag in seiner jetzigen Form ab und werden uns im nun anstehenden parlamentarischen Prozess dafür einsetzen, eine pragmatischere Lösung zu finden, die sowohl die Verkehrssicherheit gewährleistet, als auch unnötige bürokratische Hürden vermeidet.
Ich kann Ihre Einschätzung nur teilen: Eine Verkürzung der TÜV-Intervalle halte ich für vollkommen sinnlos
Die durchschnittliche Jahresfahrleistung von Oldtimern liegt mit etwa 1.500 Kilometern sehr niedrig.
E-Fuels bieten das Potenzial, klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen und gleichzeitig das Fahrerlebnis insbesondere im Premiumsegment zu bewahren.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihr Schreiben über abgeordnetenwatch.de