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Lothar Riebsamen
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Frage von Kasimir R. •

Frage an Lothar Riebsamen von Kasimir R. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Herr Riebsamen,

werden Sie morgen für das sehr umstrittene Bundespolizeigesetz stimmen? (Oder wenn Sie die Frage später sehen: haben Sie dafür gestimmt?) - Wenn ja, aus welchem Grund?
Ein großer Punkt dabei ist ja, dass der Staatstrojaner gegen Personen eingesetzt wird, die noch gar keine Straftat begangen haben. Halten Sie dies moralisch und verfassungsrechtlich für in Ordnung?

Vielen Dank und liebe Grüße
Kasimir Romer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Romer,

vielen Dank für Ihre Frage zur Änderung des Bundespolizeigesetzes, das wir in der vergangenen Sitzungswoche verabschiedet haben und dem ich auch zugestimmt habe.

Terroristen und Extremisten kommunizieren heute nicht mehr über die klassische Sprachtelefonie, sondern verschlüsselt über Chatforen und Messenger-Dienste wie Facebook bzw. Whats-App. Die Aufklärung von Organisationsstrukturen oder möglichen Anschlagsplanungen ist aufgrund der Verschlüsselung mit herkömmlichen Mitteln wie der klassischen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nicht mehr möglich, sondern bedarf einer sogenannten Quellen-TKÜ.

Wenn der Verfassungsschutz nach bestehender Rechtslage am Ende eines aufwändigen Genehmigungsverfahrens bereits heute ein über ein Mobiltelefon geführtes Gespräch überwachen und einen SMS-Verkehr ausleiten darf, dann lässt sich niemandem erklären, warum es derzeit rechtlich unmöglich ist, eine Whats-App-Nachricht mitzulesen. Gleichwohl haben wir die entsprechende Änderung der Rechtslage nur nach sehr mühsamen Verhandlungen und dem phasenweise entschlossenen Widerstand unseres Koalitionspartners erst am Ende der Legislatur erreichen können.

Wir als Union wären gerne noch einen Schritt weitergegangen und hätten im Rahmen enger Voraussetzungen dem Bundesamt für Verfassungsschutz auch die Online-Durchsuchung von PCs und Mobiltelefonen ermöglicht, über die der bayerische Verfassungsschutz bereits verfügt und mit deren Hilfe in einem Fall der Verdacht einer Anschlagsplanung so verdichtet werden konnte, dass der Gefährder festgenommen und die Tat verhindert wurde. Leider gab es dafür nicht die Zustimmung der SPD.

Im Zusammenhang mit der Anpassung des Bundesverfassungsschutzgesetzes werden wir auch die Beobachtung von Einzelpersonen erleichtern, um im Internet durch die Beobachtung einschlägiger Plattformen und Portale frühzeitig auch auf eher stille und introvertierte Radikalisierungsverläufe aufmerksam zu werden, wie wir sie bei den Täterprofilen auf der Insel Utøya, in Christchurch, Halle und auch in Hanau hatten. Sie stellen uns ohne Zweifel vor die größten Herausforderungen und die entsprechende Rechtsänderung ist ein bedeutender Baustein der Extremismusbekämpfung.

Ich hoffe, dass Sie meine Haltung dazu nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen