
Darüber hinaus habe ich mich bereits in der Vergangenheit für die Entkriminalisierung des Paragrafen 218 und seine Herauslösung aus dem Strafrecht ausgesprochen und werde dies auch weiterhin tun.
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Darüber hinaus habe ich mich bereits in der Vergangenheit für die Entkriminalisierung des Paragrafen 218 und seine Herauslösung aus dem Strafrecht ausgesprochen und werde dies auch weiterhin tun.
Als Bundestagsabgeordnete werde ich mich selbstverständlich auch in Zukunft politisch für gute Rahmenbedingungen für Pflegekinder und Pflegeeltern einsetzen und dabei immer das Kindswohl im Fokus behalten.
Eine exakte Vermessung am Ende der Bauphase würde zusätzliche Prüfungen erfordern und könnte Kosten sowie Verzögerungen verursachen. Ihr Thema sowie die Anregung werde ich an meine Fachkolleginnen und Fachkollegen weiterleiten.
Zu den Äußerungen des US-Präsidenten hat sich bereits der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz sehr deutlich geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Die Bundesregierung setzt statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Bezüglich einer Anhebung der Altersgrenzen für langjährig Versicherte bei der Rente mit Abschlägen (§§ 36, 236 SGB VI) sind keine Änderungen geplant.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart: "Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben."