Finden Sie Abtreibung sollte ein Grundrecht sein und sollte eine medizinische Mindestleistung sein?
Ich finde Sie menschlich sehr nett und wollte wissen, wie Sie zu einem für mich ein sehr wichtigen Thema stehen.

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Eine Grundrechtsdebatte muss immer sorgsam zwischen verschiedenen schützenswerten Gütern wie beispielsweise dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit abgewogen werden. Das ist eine mitunter sensible Debatte für jede und jeden Einzelnen.
Mir ist grundsätzlich etwas anderes sehr wichtig: Jede Frau muss Zugang zu Hilfe und Beratung im Schwangerschaftskonflikt und Zugang zu einem Arzt oder einer Ärztin, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, haben. Das ist heute Mitnichten der Fall - viele Frauen, oft haben sie schon mehrere Kinder, müssen extrem weit fahren, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Deshalb haben wir noch in der Ampelkoalition den Paragrafen 219a gestrichen, damit Ärztinnen und Ärzte nicht kriminalisiert werden, wenn sie über Abbrüche informieren und wir haben im Schwangerschaftskonfliktgesetz dafür gesorgt, dass sogenannte "Gehsteigbelästigungen", die sich gegen Beratungsstellen und Frauen im Schwangerschaftskonflikt richten, unterbunden werden. Das waren und sind sehr wichtige Schritte für viele Frauen in unserem Land.
Darüber hinaus habe ich mich bereits in der Vergangenheit für die Entkriminalisierung des Paragrafen 218 und seine Herauslösung aus dem Strafrecht ausgesprochen und werde dies auch weiterhin tun. Mehr dazu finden Sie hier:
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast