Guten Tag Frau Mast, sind Sie bereit sich gegen die rechte Hetzkampagne zu positionieren und in einem nächsten Wahlgang für Brosius-Gersdorf zu stimmen?
Weitere Fragen an Katja Mast
Voraussetzung ist, dass die erforderlichen 35 Versicherungsjahre erfüllt sind und alle weiteren persönlichen rentenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten keine Änderung bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Nach geltendem Recht können schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren weiterhin früher in Rente gehen.
Davon zu unterscheiden ist die Debatte um die Rente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte "Rente mit 63" oder abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, deren Altersgrenze aktuell bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und von Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren genutzt werden kann.

