
Ein Spaziergang an der frischen Luft ist gesund und nicht verboten. Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf sogenannte "Montagsspaziergänge".
Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Ein Spaziergang an der frischen Luft ist gesund und nicht verboten. Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf sogenannte "Montagsspaziergänge".
Ein Spaziergang an der frischen Luft ist gesund und nicht verboten. Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf sogenannte "Montagsspaziergänge".
Eine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 habe ich immer abgelehnt. Dementsprechend hat die AfD-Fraktion gegen die Einführung gestimmt.
Drei von 242 namentlichen Abstimmungen in vier Jahren bedeutet eine Teilnahme an 98,8 Prozent.
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Der Bericht der Regierungsorganisation IPCC basiert auf vielen Schätzungen.