Die konkrete Ausgestaltung der juristischen Hochschulausbildung und damit auch die Frage nach der Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses liegt im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Länder und der jeweiligen Hochschulen.
Als Abgeordnete setze ich Schwerpunkte in meiner parlamentarischen Arbeit. Daraus folgt nicht die Verpflichtung, jede öffentliche Debatte oder jede zugespitzte Formulierung gesondert zu kommentieren.
Über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheiden die antragsberechtigten Verfassungsorgane. Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden können dafür eine wichtige Grundlage sein, ersetzen aber nicht die politische und rechtliche Abwägung.
Ziel einer Pauschalierung wäre es, die Berechnung der Unterkunftskosten deutlich zu vereinfachen und die Jobcenter von Verwaltungsaufwand zu entlasten.
Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.
Deutschland hat der Ratsposition bereits zugestimmt; die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dauern an.

