Chatkontrolle (CSA-Verordnung) – Welche Position vertritt Deutschland im Rat?
Sehr geehrte Frau Düber,
ich verfolge die Verhandlungen zur CSA-Verordnung (Chatkontrolle) mit großem Interesse und Sorge. Da ich digitale Kommunikationsdienste täglich beruflich und privat nutze, ist der Schutz vertraulicher Kommunikation für mich und meine Kunden aus dem Gesundheitswesen ein zentrales Grundrecht.
Daher meine Fragen:
Welche Weisung erteilt die Bundesregierung der Ständigen Vertretung in Brüssel – Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung?
Wird diese Weisung veröffentlicht? Falls nicht, warum?
Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Regelung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?
Justizministerin Hubig erklärte 2025, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein. Gleichzeitig heißt es aus dem BMI, dass es innerhalb der Bundesregierung keine Einigung gibt. Da eine Enthaltung im Rat erhebliches Gewicht hat, bitte ich um eine Antwort möglichst vor der nächsten Ratssitzung.
Mit freundlichen Grüßen
C. F.

