Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.
Deutschland hat der Ratsposition bereits zugestimmt; die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dauern an.
Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil die erhebliche Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen und weitere Beitragssprünge vermieden werden müssen. Zugleich müssen Therapieabbrüche und längere Wartezeiten verhindert werden.
Eine Bewertung kann ich daher erst auf Grundlage des konkreten Gesetzentwurfs und der weiteren parlamentarischen Beratungen vornehmen.
Eine gesetzliche Regelung zur automatischen Kopplung des Rentenalters ist bislang nicht beschlossen.

