Meine Äußerung bezog sich nicht auf fehlende Arbeitsbereitschaft. Abgeordnete arbeiten regelmäßig abends, an Wochenenden und außerhalb der Sitzungswochen.
Ihre Bedenken hinsichtlich des ergänzenden Familienzuschlags bei längerer Elternzeit kann ich nachvollziehen. Auch dessen konkrete Ausgestaltung ist noch Gegenstand des laufenden Verfahrens.
Gerade deshalb ist es wichtig, nun zu einer rechtssicheren Neuregelung der amtsangemessenen Bundesbesoldung zu kommen.
Ich unterstütze den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die geltenden Klimaziele. Zugleich müssen Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Netzintegration berücksichtigt werden.
Die Beschäftigten im Gesundheitswesen leisten täglich wichtige Arbeit für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Dafür verdienen sie Anerkennung und Respekt.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses üben ihr Mandat nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unabhängig aus. Allein die Art des Mandatserwerbs begründet keinen Ausschluss von der parlamentarischen Befassung.

