Gerade deshalb ist es wichtig, nun zu einer rechtssicheren Neuregelung der amtsangemessenen Bundesbesoldung zu kommen.
Ich unterstütze den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die geltenden Klimaziele. Zugleich müssen Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Netzintegration berücksichtigt werden.
Die Beschäftigten im Gesundheitswesen leisten täglich wichtige Arbeit für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Dafür verdienen sie Anerkennung und Respekt.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses üben ihr Mandat nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unabhängig aus. Allein die Art des Mandatserwerbs begründet keinen Ausschluss von der parlamentarischen Befassung.
Die konkrete Ausgestaltung der juristischen Hochschulausbildung und damit auch die Frage nach der Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses liegt im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Länder und der jeweiligen Hochschulen.
Als Abgeordnete setze ich Schwerpunkte in meiner parlamentarischen Arbeit. Daraus folgt nicht die Verpflichtung, jede öffentliche Debatte oder jede zugespitzte Formulierung gesondert zu kommentieren.

