Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil die erhebliche Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen und weitere Beitragssprünge vermieden werden müssen. Zugleich müssen Therapieabbrüche und längere Wartezeiten verhindert werden.
Eine Bewertung kann ich daher erst auf Grundlage des konkreten Gesetzentwurfs und der weiteren parlamentarischen Beratungen vornehmen.
Eine gesetzliche Regelung zur automatischen Kopplung des Rentenalters ist bislang nicht beschlossen.
Es ist wichtig, Frauen in solchen Konfliktlagen bestmöglich zu unterstützen und ihnen verlässliche Beratungs- und Hilfsangebote zur Seite zu stellen.
Deshalb haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, dass ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren auch künftig möglich bleibt.

