Da die Abgeordnetenentschädigung zu Sonstigen Einkünften gezählt wird und diese nicht zu der begünstigten Gruppe gehören, die die Pauschale ausgezahlt bekommen, erhalten Bundestagsabgeordnete die Energiepreispauschale nicht.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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