Grundsätzlich ist es so, dass auch bei ungeklärter Identität und Abstammung eine Einbürgerung möglich ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat dafür das sogenannten Stufenmodell entwickelt, das den Identitätsnachweis bei Unmöglichkeit der Passbeschaffung auf alternativem Wege ermöglicht
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