Frage von Sabit K. • 10.07.2025

Antwort von Hakan Demir SPD • 14.07.2025
Grundsätzlich müssen im Rahmen des Aufenthaltsrechts richtige und vollständige Angaben bei der Visa-Beantragung gemacht werden.
Grundsätzlich müssen im Rahmen des Aufenthaltsrechts richtige und vollständige Angaben bei der Visa-Beantragung gemacht werden.
Eine Aufenthaltsunterbrechung zur Erfüllung der Wehrpflicht gilt nicht als Unterbrechung Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Ich werde mich weiterhin für eine schnellere Bearbeitung einsetzen - angesichts der aktuellen Haushaltslage voraussichtlich realistischerweise über mehr Digitalisierung und Unterstützung durch das BfAA als über einen Stellenaufwuchs an der Botschaft
Ich halte nichts davon und kann mir sowas nicht in Deutschland vorstellen.