
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch

©Max Neudert

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch

Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen

Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde

Auch wenn Sie nun also die Einbürgerungszusicherung erhalten, müssten Sie diese nicht sofort zusagen und Ihren türkischen Pass abgeben, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten

Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen

Damit können Sie auch Ihre alte Staatsbürgerschaft wiedererlangen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren