Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Auch wenn Sie nun also die Einbürgerungszusicherung erhalten, müssten Sie diese nicht sofort zusagen und Ihren türkischen Pass abgeben, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen

Frage von Ahmed T. • 19.05.2023
Die alte Staatsangehörigkeit wieder zu bekommen!
Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Damit können Sie auch Ihre alte Staatsbürgerschaft wiedererlangen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren