
Zunächst gilt, dass Sie aktuell in Deutschland leben müssen, um sich einbürgern lassen zu können. Eine Einbürgerung aus dem Ausland auf Basis von 5 Jahren Aufenthalt zwischen 2005-2010 wird also nicht möglich sein. Was jedoch möglich ist, ist eine verkürzte Voraufenthaltszeit bei Aufenthalten in der Vergangenheit [...]