
Damit entfallen gleichzeitig die Beibehaltungsgenehmigungen.

©Max Neudert

Damit entfallen gleichzeitig die Beibehaltungsgenehmigungen.

Ja, die Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht doppelte (und mehrfache) Staatsangehörigkeiten.

Mit der Reform wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.

Mit der Reform wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.

Sie können dann also die US-amerikanische Staatsangehörigkeit beantragen und behalten gleichzeitig die deutsche.

Zunächst hat die FDP den Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium aufgehalten, um noch weitere Änderungen einzubringen. Das hat den ganzen Prozess aufgehalten.