Hakan Demir
Antwort 22.05.2023 von Hakan Demir SPD

Sobald die Reform im Bundestag beschlossen wurde und in Kraft getreten ist, werden auch die entsprechenden Änderungen auf den Internetseiten der zuständigen Behörden geändert.

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Damit kann auch die deutsche Staatsbürgerschaft wiedererlangt werden, ohne die neu angenommene Staatsbürgerschaft zu verlieren. Dabei muss aber beachtet werden, dass für ehemalige Deutsche die gleichen Voraussetzungen gelten wie für alle anderen Ausländer:innen auch.

Frage von Bernd B. • 19.05.2023
Frage zur Änderung § 10 Nr. 3 bbb) с)
Hakan Demir
Antwort 22.05.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn ein:e Ausländer:in in Vollzeit arbeitet, aber zu wenig Geld verdient und deswegen aufstocken muss (also Sozialleistungen bezieht), weil er / sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt für sich (und die Familie) aufkommen kann, so kann diese Person trotzdem eingebürgert werden.

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben