
Zu den Aufenthaltstiteln, die zwingend vorliegen müssen, gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.

©Max Neudert

Zu den Aufenthaltstiteln, die zwingend vorliegen müssen, gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.

Die Gesetze der Bundesregierung werden ja mit der Koalitionsmehrheit verabschiedet. Deswegen sehe ich keine Gefahr.

Und eine Einbürgerung erfolgt nie automatisch, sondern immer auf Antrag. Das gilt auch für ehemalige deutsche Staatsangehörige.

Ich rechne damit, dass wir im Herbst die Gesetzesreform beschließen werden und die doppelte Staatsbürgerschaft damit in Kraft tritt.

Ich setze mich in Berlin gemeinsam mit der Landesregierung dafür ein, dass Zentralisierung, Digitalisierung und mehr Personal den Einbürgerungsprozess zum Erfolg werden zu lassen.

Erst einmal ist es so, dass ich mich für ein Gesetz einsetze, in dem beispielsweise bei der Lebensunterhaltssicherung keine Verschlechterungen eintreten.