Bei ihrer Arbeit im Interesse der Allgemeinheit sind sie besonderen Gefahrensituationen ausgesetzt, deshalb sind sie als hilfeleistende Berufsgruppe besonders geschützt. In schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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