Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 05.01.2024

Die begrüßenswerte Verbesserung gilt für zukünftig einwandernde Fachkräfte und führt zu einer Ungleichbehandlung von bereits hier lebenden ausländischen Fachkräften sowie von Deutschen mit ausländischen Eltern.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 06.10.2023

Ihre türkische Staatsangehörigkeit müssen Sie dann nicht mehr abgeben.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 02.10.2023

Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist die erste Lesung für Anfang November, die zweite und dritte für Anfang Februar 2024 angedacht.

Frage von Wolfgang H. • 28.09.2023
Hakan Demir
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SPD
• 28.09.2023

Zudem halten viele Menschen es nicht mehr für zeitgemäß, sich zwischen zwei Ländern, zu denen enge Verbindungen bestehen, entscheiden zu müssen.

Hakan Demir
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SPD
• 28.09.2023

Nach Inkrafttreten im April 2024 kann Ihre Frau ihre alte Staatsangehörigkeit (unter entsprechenden Voraussetzungen) dann aber wiedererlangen, ohne die deutsche zu verlieren.

Frage von Osman A. • 26.09.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 28.09.2023

Auch wenn Sie langfristig ins Ausland gezogen sind oder Ihr deutscher Pass abgelaufen ist, so verlieren Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit

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