
Die begrüßenswerte Verbesserung gilt für zukünftig einwandernde Fachkräfte und führt zu einer Ungleichbehandlung von bereits hier lebenden ausländischen Fachkräften sowie von Deutschen mit ausländischen Eltern.
©Max Neudert
Die begrüßenswerte Verbesserung gilt für zukünftig einwandernde Fachkräfte und führt zu einer Ungleichbehandlung von bereits hier lebenden ausländischen Fachkräften sowie von Deutschen mit ausländischen Eltern.
Ihre türkische Staatsangehörigkeit müssen Sie dann nicht mehr abgeben.
Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist die erste Lesung für Anfang November, die zweite und dritte für Anfang Februar 2024 angedacht.
Zudem halten viele Menschen es nicht mehr für zeitgemäß, sich zwischen zwei Ländern, zu denen enge Verbindungen bestehen, entscheiden zu müssen.
Nach Inkrafttreten im April 2024 kann Ihre Frau ihre alte Staatsangehörigkeit (unter entsprechenden Voraussetzungen) dann aber wiedererlangen, ohne die deutsche zu verlieren.
Auch wenn Sie langfristig ins Ausland gezogen sind oder Ihr deutscher Pass abgelaufen ist, so verlieren Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit