Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 04.03.2024

Viele Regelungen rund um die Organisation des Gerichts und die Wahl der Richterinnen und Richter sind bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz niedergeschrieben und können somit durch eine einfache Mehrheit geändert werden. Eine Aufnahme dieser Regelungen ins Grundgesetz würde also zunächst einen höheren Schutz durch das Erfordernis einer 2/3-Mehrheit bedeuten

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 12.03.2024

Es darf niemals vergessen werden, dass Israels Vorgehen in Gaza eine Reaktion auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers ist. Daran, und dass auch die Hamas an humanitäres Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss, hat auch der IGH noch einmal erinnert.

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 17.11.2022

Dabei ist es oberste Priorität der CDU/CSU-Fraktion, die Grundversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dafür bedarf es zum einen der finanziellen Unterstützung, etwa in Form der Gas- und Strompreisbremse für den Grundverbrauch, um die stetig steigenden Preise abzufedern und die Bevölkerung zu entlasten.

Was möchten Sie wissen von:
Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
E-Mail-Adresse