Auf welcher Basis ist die GroKo überzeugt, dass die Aktivrente vor dem Verfassungsgericht gegen Artikel 3 GG standhält?
Sehr geehrter Herr Königs,
lt. Artikel 3 des GG darf niemand wegen seines Alters diskriminiert werden.
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Die Aktivrente ist eine klare Ungleichbehandlung nach Alter.
Auf welchen gesetzlichen Stützen baut das neue Gesetz der GroKo also auf, damit es nicht vor dem Verfassungsgericht scheitern wird? Welche Argumente werden hervorgebracht?