Auf welcher Basis ist die GroKo überzeugt, dass die Aktivrente vor dem Verfassungsgericht gegen Artikel 3 GG standhält?
Sehr geehrter Herr Königs,
lt. Artikel 3 des GG darf niemand wegen seines Alters diskriminiert werden.
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Die Aktivrente ist eine klare Ungleichbehandlung nach Alter.
Auf welchen gesetzlichen Stützen baut das neue Gesetz der GroKo also auf, damit es nicht vor dem Verfassungsgericht scheitern wird? Welche Argumente werden hervorgebracht?
Sehr geehrter Herr N.,
die Beantwortung dieser sehr komplexen Frage sprengt den Rahmen einer einfachen Antwort auf Abgeordnetenwatch. Deshalb möchte ich Sie gerne auf die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Kirchhof im Auftrag der CDU verweisen (https://assets.ctfassets.net/nwwnl7ifahow/78Y4IQIhj3bqsDEerJU5Nn/6e69ac3893a632402edeb79e47806bd1/Gutachten_Kirchhof_Aktivrente.pdf). Darin legt Prof. Kirchhof auf 37 Seiten dar, weshalb eine Aktivrente bei richtiger Ausgestaltung verfassungskonform ist. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (https://www.bundestag.de/resource/blob/1102508/WD-4-013-25.pdf).
Meiner Meinung nach ist die Aktivrente eine gute, freiwillige Möglichkeit, um älteren Menschen einen flexibleren und schonenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Wer weiterhin beruflich aktiv sein möchte – etwa aus Freude an der Arbeit, wegen des Gefühls, gebraucht zu werden oder zur Förderung der eigenen Gesundheit – soll dafür steuerlich begünstigt werden. Gleichzeitig verbessert sich die finanzielle Situation im Alter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings

