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Fritz Felgentreu
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Frage von Kristina H. •

Frage an Fritz Felgentreu von Kristina H.

Hallo Herr Felgentreu,

wie werden Sie in Kürze über die Novelle des EEG 2016 abstimmen?

Mit herzlichen Grüßen
Kristina Huch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Huch,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur EEG-Novelle. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist, wie Sie wissen, noch für dieses Jahr angesetzt und wird aktuell in intensiven Bund-Länder-Gesprächen diskutiert. Bei den Konsultationen der Ministerpräsidenten der Bundesländer mit der Bundesregierung bis Ende Mai konnten noch keine endgültigen Kompromisslösungen erreicht werden. Dies liegt vor allem in den sehr unterschiedlichen Interessen der Bundesländer begründet. Obwohl die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist, erläutere ich Ihnen gerne, woran ich mein Abstimmungsverhalten festmachen werde.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren ist eine Erfolgsgeschichte. Schon heute werden über 33 Prozent des Stromverbrauchs von erneuerbaren Energien gedeckt. Die Erneuerbaren sind längst den Kinderschuhen entwachsen. Deshalb ist es meiner Meinung nach angemessen, das Förderregime auf die Etablierung im Markt auszurichten. Mit der Energiewende ist aber wesentlich mehr als nur der Ausbau der Erneuerbaren Energien verbunden. Der Strommarkt und das Stromnetz müssen ebenfalls entsprechend ertüchtigt werden. Das heißt, der Netzausbau, alle verfügbare Flexibilität, der schrittweise Abbau des Anteils der fossilen Energien und der weitere Ausbau der Erneuerbaren müssen in Einklang gebracht werden. Und das haben wir bislang nur zum Teil erreicht.

Wir müssen den Netzausbau vorantreiben, um den im Norden und Osten erzeugten Strom auch in die Industriezentren im Süden abführen zu können. Beim Netzausbau liegen wir weit hinter unseren Zielvorgaben, mit der Folge, dass der Strom aus dem Norden und Osten nicht schnell genug abgeleitet werden kann und stattdessen ersatzweise fossile Kraftwerke südlicher Bundesländer eingesetzt werden müssen, mit entsprechend hohen Einsatzkosten. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen Energieleitungsausbaugesetz wurden die Weichen für einen strukturierten Ausbau der Stromnetze gestellt. Es wird aber vermutlich noch zehn Jahre dauern, bis wir unser Stromnetz einem zum großen Teil auf erneuerbaren Energien basierenden Stromsystem angepasst haben.

Mit dem avisierten Ausschreibungsverfahren soll zum einen die Förderhöhe über ein wettbewerbliches Verfahren ermittelt werden, zum anderen soll über technologiespezifische Ausschreibungen die Ausbaumenge gesteuert werden. Dadurch soll die Einhaltung des geplanten Ausbaupfades sichergestellt werden. Der Ausbaukorridor für Windkraftanlagen an Land wurde in den vergangenen Jahren erreicht. Im EEG 2014 wurden zwar die Vergütung für Windkraftanlagen an Land verändert, aber das neu eingeführte Referenzertragsmodell hat die unterschiedlichen Bedingungen zwischen windreichen und weniger windreichen Standorten nicht angemessen berücksichtigt. Deshalb sollen auf der Grundlage eines novellierten Referenzertragsmodells die windraren Standorte im Süden mit Blick auf die Ertragssituation zukünftig eine genauso hohe Prämie erhalten wie Anlagen an windreichen Standorten. Dadurch soll der Ausbau gleichmäßiger im Bundesgebiet verteilt und damit auch die Übertragungsnetze entlastet werden. Dabei ist in den Verhandlungen eine Diskriminierung der windreichen Standorte und Bundesländer im Norden und Osten nicht akzeptabel.

Um eine Harmonisierung von Netzausbau, Rückgang des Anteils fossiler Energieträger und Ausbau von Erneuerbaren Energien zu erreichen, soll der Gesamtausbaukorridor für Erneuerbare-Energien-Anlagen im Jahr 2025 nicht über dem im EEG 2014 festgelegten Ziel liegen (45 Prozent Anteil EE am Stromverbrauch bis 2025). Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des EEG sieht vor, den Onshore-Windausbau an den Ausbau von Offshore-Windanlagen, der Solarenergie und der anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen anzupassen. Dabei ist auch eine Untergrenze für den Ausbau von Windanlagen an Land in der Diskussion. Da Onshore-Wind als günstigste Erzeugung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gilt, sehe ich den Ausbau dieser Technologie als alleinigen Anpassungsfaktor kritisch. Auch hier ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen. Da bin ich ganz bei den von Ihnen genannten Argumenten.

Mir ist es wichtig, die Vielfalt der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen zu wahren. Neben großen Projektierern sollen weiterhin Stadtwerke und Bürgerenergiegesellschaften eine Chance haben, an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Mit dem Ziel, Bürgerenergiegesellschaften bei Ausschreibungen im Bereich Onshore-Wind nicht zu benachteiligen, enthält der EEG-Entwurf Kriterien zur Definition von Bürgerenergiegesellschaften. Werden diese Kriterien erfüllt, dann können Bürgerenergiegesellschaften unter erleichterten Bedingungen an Ausschreibungen teilnehmen. Ob dieser Weg in der Realität umsetzbar ist, wird sich zeigen müssen. Das sogenannte „Versicherungsmodell“ ist als Alternative weiterhin in der Diskussion. Danach sollen kleinere Bieter mit ggf. nur einem Projekt in einem Pool zusammengefasst werden und durch die Vielzahl der Projekte das Zuschlagrisiko des einzelnen verringert werden.

In den kommenden Diskussionsrunden zur EEG-Novelle werde ich mich dezidiert für die Planungs- und Versorgungssicherheit, die Bezahlbarkeit des Stroms für die Neuköllnerinnen und Neuköllner und den Klimaschutz einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Fritz Felgentreu