(...) Die Verwendung von Hilfsmitteln in der Abiturprüfung ist in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) in der Fassung vom 19. Mai 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. (...)
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