(...) Denn ein Wartesemester wird immer ab dem Zeitpunkt angerechnet, ab dem man sich für das entsprechende Studienfach entschieden und dann auch angemeldet hat. Eine andere Praxis würde ja die die „Quereinsteiger“ gegenüber den übrigen „Wartenden“, die sich schon früher für das Studienfach entschieden hatten, bevorzugen. Unabhängig davon kann man ja auch während der Wartezeit für ein Studienfach andere Studienfächer belegen, oder die Zeit anders nutzen, z.B. um weitere Qualifizierungen oder auch eine Ausbildung zu machen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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