
(...) das OVG Lüneburg hatte im Juni dieses Jahres entschieden, dass die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 23,5 auf 24,5 Wochenstunden für gymnasiale Lehrkräfte nicht rechtmäßig ist. Die niedersächsische Landesregierung hat daraufhin im Rahmen eines Nachtragshaushalts unverzüglich die notwendigen Stellen geschaffen. (...)