
(...) Sie verwechseln hier zwei Sachverhalte. Bei der Kritik von Herrn Wegner ging es nicht um eine Bewertung des Cum-Ex-Tricks von Finanzberatern und Anlegern, sondern um das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegenüber Herrn Schröms. Nur darauf bezog sich meine Antwort, dass deren Vorgehen nicht politischer Einflussnahme durch den Bundestag oder einzelne Abgeordnete unterliegt. (...)