(...) die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus der „Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffe und über die Anwendung der guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft“ (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV). In den §§ 12 ff finden sich darin die Vorschriften über „Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft“. (...)
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